Allgemeine Geschäftsbedingungen der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH
Version vom 01.01.2025
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Kauf- und Serviceverträge, welche die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH mit Personen oder Unternehmen (nachfolgend «Kunden») über von der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH angebotene Produkte abschliesst sowie für sämtliche sonstigen Leistungen der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH. Sie regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH und ihrer Kunden.
- Den vorliegenden AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH.
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Die neueste Fassung wird jeweils im Internet unter www.wpcz.ch veröffentlicht.
- Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser AGB bleiben alle anderen Bestimmungen bzw. der Vertrag im Übrigen vollumfänglich wirksam. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Klausel gelten die gesetzlichen Regelungen bzw. das von den Vertragsparteien übereinstimmend Gewollte.
- Angebote und Leistungsbescheibung
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
- Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten
- Vertragsabschluss und Bestellungsänderungen
- Die Warenpräsentation auf der Website oder in Katalogen der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH stellt keinen verbindlichen Antrag zum Vertragsabschluss dar. Auch die Zustellung eines schriftlichen Angebots durch die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH per Post oder E-Mail stellt bloss eine unverbindliche Offerte dar.
- Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung nach Erhalt der Bestellung des Kunden durch die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden zustande.
- Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung zu prüfen. Allfällige Abweichungen sind der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Ansonsten gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als genehmigt und als verbindlicher Vertragsgegenstand.
- Der Umfang sowie die Ausführung von Leistungen der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH ist in der Auftragsbestätigung abschliessend umschrieben. Hinsichtlich Leistungen betreffend Montage, Installation etc. sowie technischer Beratung entstehen für die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH nur dann Verpflichtungen, wenn sie die Erbringung dieser Leistungen in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesichert hat. Änderungen der Bestellung nach dem Zustandekommen des Vertrages sind nur möglich, wenn die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH schriftlich oder per E-Mail zustimmt. Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH behält sich vor, für nachträgliche Änderungen eine Umtriebsentschädigung zu verlangen.
- Sämtliche Masse, Gewichte, Zeichnungen und Fotos, welche von der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH kommuniziert werden, sind ohne anderslautende schriftliche Zusicherung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH als annähernd und unverbindlich zu verstehen. Konstruktionsbedingte Änderungen werden jederzeit vorbehalten.
- Preise, Lieferbedingungen und Installation der Produkte
- Es gelten jeweils die Preise, welche in der schriftlichen Auftragsbestätigung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH aufgeführt sind. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern sich dies so aus der schriftlichen Auftragsbestätigung ergibt.
- Die schriftlich bestätigten Preise verstehen sich ab Lager der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH in Reichenburg. Der Versand und die Verpackung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Montage sowie Inbetriebnahme werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
- Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine andere Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH.
- Von der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH angegebene oder mitgeteilte Liefertermine oder -fristen gelten nur als Richtwerte und sind unverbindlich. Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH ist weiter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Lieferanten der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH nicht oder nicht rechtzeitig liefern. In diesem Fall kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegen die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH geltend machen.
- Die Installation und Inbetriebnahme der bestellten Produkte an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse ist nur dann im Preis inbegriffen, wenn sie in der Auftragsbestätigung explizit zugesichert wurde und ohne besondere Installationsmaschinen (wie Kran oder Helikopter) möglich ist und der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr gewährleistet, dass folgende Installationsvoraussetzungen vor Ort erfüllt sind, wobei die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH keine Angaben des Kunden überprüft:
- Stromanschluss und Anschlusskabel müssen entsprechend den Angaben in der Auftragsbestätigung vorhanden sein;
- Die Auflage muss plan sein (kein Gefälle) und der Kunde muss auf eigene Kosten und Gefahr dafür sorgen, dass sie dem Gewicht des Whirlpools oder Swim Spa standhält (für Schäden infolge eines ungeeigneten Standorts übernimmt die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH keinerlei Haftung, vgl. nachfolgend Ziff. 6.7);
- Mindestens auf zwei Seiten des Pools bzw. Swim Spa muss ein Serviceschacht von jeweils mindestens 50 cm Breite vorhanden sein.
- Bei Schwimmbadinstallationen erfolgt der Aushub, das Erstellen der Bodenplatten, das Anschliessend des Schwimmbades (Skimmer, Rückspülung, etc.), an die Abwasserkanäle, das Hinterfüllen sowie sämtliche Umgebungsarbeiten bauseits. Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH ist lediglich und ausschliesslich für das Setzen/Platzieren des Schwimmbades verantwortlich.
- Alle Informationsmaterialien (z.B.: Aushubpläne, Bau- & Lieferinformationen, Informationen zum Thema Wasser, Luft, Kanal, Elektrik, Verstrebungen, sowie Daten- und Montagehinweise von verbautem Sonderzubehör, Bedienungsanleitungen oder Hinweisen, etc.) die durch den Verkäufer oder durch beauftragte Dritte zugänglich gemacht werden, dienen rein zur Unterstützung und es gibt auch keine Garantie auf Vollständigkeit. Für alle Vorbereitungs- und auch Fertigstellungsarbeiten, für alle Servicearbeiten oder auch für Reinigungsarbeiten sind auf alle Fälle geeignete und im jeweiligen Land zugelassene Professionisten vom Käufer zu beauftragen, die auch die Haftungen für die richtige Ausführung ihrer Gewerke übernehmen. Es können von uns keine Haftungen für falsche, unvollständige oder mangelhafte Ausführungen übernommen werden. Auch schliessen wir alle Geltendmachung für eventuelle Folgeschäden grundsätzlich aus.
- Kann die Installation nicht erfolgen, weil der Kunde, die unter Ziff. 3.5 aufgezählten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH von ihrer vertraglichen Installationspflicht befreit und hat dennoch Anspruch auf Bezahlung des vollen Kaufpreises.
- Schwimmbad Lieferung, Montage und Abnahme
- Poolzone ist nicht für den Aushub, Montage, Ausrichtung, Hinterfüllung, etc. des Schwimmbades verantwortlich. Alle Baumeisterarbeiten obliegen beim Käufer. Poolzone übernimmt daher keine Verantwortung bzw. Gewährleistungspflicht für fehlerhaft installierte Schwimmbecken (schräg, verzogen, etc.).
- Die vereinbarten Liefer- oder/und Montagefristen sind nach bestem Wissen des Verkäufers vereinbart geworden und beginnen ab dem Eingang der Anzahlung. Es wird auch hier die Schriftform vereinbart. Für alle Verzögerungen in der Fertigung oder Abweichungen haftet der Verkäufer nicht. Durch vom Verkäufer unverschuldete Umstände (Witterungseinflüsse, Betriebs-, und Verkehrsstörungen, Streiks, Rohstoffverknappungen, Maschinenausfällen) kann es zu Verschiebungen – auch kurzfristig – bei den Liefer- und Montageterminen kommen. Saisonal können diese Verschiebungen auch erheblich sein. Auch in diesen Fällen V21.01 besteht keine Haftung des Verkäufers. Die beidseitigen Verpflichtungen verfallen, wenn die Lieferung unmöglich wird. Alle Zusatz- bzw. Folgekosten des Käufers und von dritten Parteien (z.B. Baumeister, Elektriker, Kranunternehmen, Installateur, etc.) können dem Verkäufer nicht verrechnet werden. Auch sind Pönalen generell ausgeschlossen.
- Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland, Österreich und Schweiz. Andere Länder nur auf Anfrage möglich. Die Lieferung enthält nur die An- und Abfahrt bis zur Grundstücksgrenze der Lieferanschrift, sowie eventuell auch die Unterstützung bei der Entladung, nicht aber evtl. anfallende Sonderkosten wie Strassensperrung oder Begleitung bei einem Sondertransport (siehe §2 Punkt 3). Eine Befahrung ist ausschliesslich auf gepflasterten, geteerten oder betonierten Flächen möglich. Die Beurteilung der Standfestigkeit obliegt dem Fahrer.
- Die im Angebot und in den Kaufverträgen angegebenen Lieferkosten beinhalten keine Genehmigungskosten bzw. Maut- oder Gebühren für eventuell notwendige Strassenbenutzungen (bei Sonderbreite, Sonderhöhe oder Sonderlänge), auch die Kosten von eventuell vorgeschriebenen Streckenprüfungen und Begleitfahrzeugen werden erst bei oder nach der Anlieferung extra verrechnet. Diese Kosten können je nach von den Behörden vorgeschriebenen Strecken stark variieren (besonders auch in den einzelnen Kantonen in der Schweiz). Auch sind die Kosten (z.B. von Agenturen, die für die Abwicklung dieser Genehmigungen berechtigt sind) zu ersetzen. Dasselbe trifft
- auch für alle Gebühren zu, die durch eine notwendige Verzollung für Lieferungen ausserhalb des EU Raums entstehen.
- Ist eine Zufahrt bis zur Grundstücksgrenze nicht möglich, wird der nächstgelegene Punkt als Übergabeort gewählt. Ein Abladen an diesem Ort ist einer Übergabe gleichzustellen. Diese Entscheidung obliegt alleine dem Fahrer. Stehzeiten bzw. Wartezeiten der Spedition (auf Kran- bzw. Baufirmen. etc.) von über einer Stunde, werden mit netto CHF 260.00 verrechnet.
- Bei der Übernahme der Waren wird ein Übernahmeprotokoll oder ein Lieferschein ausgefertigt und beidseitig unterschrieben. Alle sichtbaren Mängeln, Fehllieferungen oder Beschädigungen der Ware sind hier zu vermerken.
- Auch bedeutet eine Unterstützung des Fahrers beim Entladen keine Haftungsübernahme von der Kranfirma (oder von der beauftragten Baufirma für die Entladung). Der Fahrer gibt ausschliesslich seine persönliche Erfahrung beim Entladen von Pools an den ausführenden Professionisten weiter, die Entscheidung über das richtige Entladen oder Versetzen obliegt jedoch ausschliesslich beim Professionisten (Kranführer, Baufirma, etc.). Unser Gewerk bzw. das der Spedition endet an der Bordsteinkante und durch das Anheben des Pools geht das Risiko an die ausführende Firma (Kran, Baufirma etc.) über.
- Treten Mängel auf, sind diese dem Verkäufer unmittelbar, jedoch nicht später als 7 Tagen nach Übernahme der Produkte oder Artikel oder nach sichtbar werden der Mängel, schriftlich bekannt zu geben. Der Verkäufer hat das Recht, den Mängel zu beheben oder den Artikel oder das Produkt auszutauschen, sofern es nicht mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist. Je nach Saison und Wetterlage, kann die Bearbeitung der Mängel länger dauern. Der Käufer ist nur bis maximal der Kaufpreishöhe des bemängelten Produktes, des bemängelten Zubehörs oder der bemängelten Dienstleistung berichtigt, Zahlungen an den Verkäufer zurückzuhalten. Werden Ausstellungsstücke oder Lagerware durch den Käufer übernommen, gelten alle etwaigen Mängel als gesichtet und akzeptiert.
- Alle unsere Produkte sind per Hand gefertigt und daher sind Abweichungen bei den Massen der Pools oder bei den Poolüberdachungen bis zu 1% zulässig und gelten nicht als Mängel. Mängelrügen aufgrund dieser Abweichungen sind daher unzulässig. Auch die Masse von Treppenhöhen- und Breiten und die Dimension der Treppe selbst, obliegen ausschliesslich der verantwortlichen Personen in der Produktion des Verkäufers. Hier sind neben den optisch und ästhetisch Aspekten auch besonders die Sicherheitsregel sowie auch die Bequemlichkeitsregel der Bauordnung zu beachten.
- Ohne gesetzlichen Grund kann keine Rückgabe und Umtausch durch den Käufer von bereits übergebenen Produkten oder Artikeln akzeptiert werden. Eventuelle Rücknahmen aus Gründen der Kulanz durch den Verkäufer, werden ausschliesslich in Form von Gutscheinen bzw. Ersatzprodukte durchgeführt. Alle Änderungswünsche von bereits abgeschlossenen und unterfertigten Kaufverträgen können binnen 3 Werktagen, sofern die jeweiligen Subunternehmer oder Lieferanten diese Änderungen noch berücksichtigen können, die Artikeln oder Produkte noch nicht übergeben bzw. montiert wurden, nach Rücksprache mit dem Vertreter des Verkäufers, berücksichtigt werden (es besteht aber dazu keine Verpflichtung des Verkäufers). Angenommene Änderungswünsche sind erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers und bedürfen somit der Schriftform. Alle Produkte bzw. Artikeln, die sich bereits in Arbeit befinden, montiert wurden oder Sonderbestellungen auf Kundenwunsch sind, sind von einer Änderung ausgeschlossen. Auch sind alle mündlichen Absprachen zu Retouren, Umtausch und Änderungen ausgeschlossen.
- Tritt ein Mangel nach Ablauf von 6 Monaten auf, liegt die Beweispflicht, dass der Mangel zumindest dem Grunde nach bereits zum Übergabezeitpunkt gegeben war, beim Käufer.
- Ist der Käufer kein Kunde Sinne des KSchG, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Übergabe der Ware oder der Dienstleistung. Auftretende Mängel muss der Käufer, wenn möglich bei Lieferung, jedenfalls spätestens binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware oder der Dienstleistung bzw. Auftreten des Mangels, bei sonstigem Verlust all seiner Ansprüche schriftlich rügen. Tritt ein Mangel nach Ablauf von 6 Monaten auf, liegt die Beweispflicht, dass der Mangel zumindest dem Grunde nach bereits zum Übergabezeitpunkt gegeben war, beim Käufer.
- Ist der Käufer Kunde im Sinne des KSchG, gelten gesetzliche Fristen und Angaben der Hersteller. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Das selbe gilt für alle Haftungen für für Verzögerungen oder auftretende Folgeschäden. Weiters gilt, dass Ware von einem Abverkauf und alle Verbrauchs- bzw. Verschleissteile generell von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
- Zahlungskonditionen
- Zulässige Zahlungsmittel sind Kreditkarte, Bank- bzw. Postüberweisung und Barzahlung.
- 50 Prozent o.ä. des vereinbarten Kaufpreises wird bereits bei Auftragserteilung fällig, sofern nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wird. Der Kunde erhält mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH eine Rechnung über 50% des Gesamtpreises, welche innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar ist.
- Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird der Kunde mit einer schriftlichen Mahnung in Verzug gesetzt. Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH behält sich das Recht vor, für diese und jede weitere Mahnung eine Mahngebühr von jeweils CHF 40.00 zu erheben.
- Erfolgt auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung innerhalb einer kurzen Nachfrist, hat die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Die restlichen 50 Prozent des vereinbarten Preises werden nach Lieferung des bestellten Produkts fällig. Dem Kunden wird mit der Lieferung eine Rechnung über die restlichen 50 Prozent des Preises zugestellt, welche innert 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar ist.
- Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird der Kunde mit einer schriftlichen Mahnung in Verzug gesetzt. Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH behält sich das Recht vor für diese und jede weitere Mahnung eine Mahngebühr von jeweils CHF 40.00 zu verlangen.
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH behält sich weiter das Recht vor, Kunden, welche mit einer Zahlung in Verzug geraten sind, nur noch gegen Vorauskasse des vollen Preises zu beliefern.
- Hält der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht ein, so hat er ab der ersten Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.
- Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzuhalten oder eine Forderung mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH anerkannt oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.
- Das Vorliegen von allfälligen Mängeln oder kleineren Unvollständigkeiten berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
- Übergang von Nutzen und Gefahr
- Nutzen und Gefahr gehen bei Abholung durch den Kunden mit der erfolgten Bereitstellung und Übergabe an den Kunden im Lager der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH in Reichenburg auf den Kunden über. Bei Lieferung durch die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH gehen Nutzen und Gefahr mit der erfolgten Aufladung im Lager der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH in Reichenburg auf den Kunden über.
- Nutzen und Gefahr gehen bei Abholung durch den Kunden mit der erfolgten Bereitstellung und Übergabe an den Kunden im Lager der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH in Reichenburg auf den Kunden über. Bei Lieferung durch die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH gehen Nutzen und Gefahr mit der erfolgten Aufladung im Lager der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH in Reichenburg auf den Kunden über.
- Gewährleistung und Haftung
- Der Kunde hat die empfangenen Produkte umgehend auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind sofort, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen seit Zustellung der Lieferung bzw. Installation der Produkte durch die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH schriftlich oder per E-Mail der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH mitzuteilen. Bei Nichteinhalten dieser Frist gilt die Ware als genehmigt und es bestehen keine Gewährleistungsansprüche hinsichtlich offener Mängel mehr. Sofern die Inbetriebnahme durch die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH erfolgt, hat die Mitteilung der Mängel spätestens 7 Tage nach der Inbetriebnahme zu erfolgen. Wird die Inbetriebnahme durch den Kunden verzögert, setzt die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH eine Frist von 10 Tagen an. Innert dieser Frist muss der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH die Gelegenheit zur Inbetriebnahme während der üblichen Geschäftszeiten gegeben werden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
- Verdeckte Mängel, die trotz ordnungsgemässer Prüfung des gelieferten Produkts erst später ersichtlich werden, müssen durch den Kunden sofort, spätestens aber innert 7 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich oder per E-Mail der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH angezeigt werden. Bei Nichteinhalten dieser Frist gilt das gelieferte Produkt auch betreffend diese Mängel als genehmigt.
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft und erfolgte fristgerecht eine schriftliche Mängelrüge, leistet die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH nach ihrer Wahl Nachbesserung (innert angemessener Frist), Ersatz durch Lieferung mangelfreier Waren oder gewährt einen entsprechenden Preisnachlass. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Ausbleichungen oder Verfärbungen, welche durch UV-Strahlungen oder durch chemische Wasserzusätze entstehen, stellen keine Mängel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH. Die bei den gelieferten Produkten allenfalls ab Werk eingestellten Werte und/oder Parameter werden jeweils nach freiem Ermessen festgelegt. Hierfür wird jegliche Haftung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH ausgeschlossen. Farbabweichungen oder geringfügige technische Änderungen stellen generell keine Mängel dar. Weiter übernimmt die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH keinerlei Gewährleistung für Osmosebildung.
- Schäden infolge unsachgemässer Behandlung des Produkts durch den Kunden stellen ebenfalls keine Mängel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH.
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Ablieferung des Produkts an den Kunden, sofern in der Auftragsbestätigung nicht schriftlich für bestimmte Mängel eine längere Frist vereinbart wird. Dies gilt auch für Mängel, die erst später entdeckt werden.
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aufgrund eines ungeeigneten Aufstellungsorts des Produkts entstehen, insbesondere Schäden zufolge ungenügender Belastbarkeit der Auflagefläche. Der Kunde hat auf eigene Kosten und Gefahr einen geeigneten Standort auszuwählen. Zudem haftet die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH nicht für allfällige durch die verkauften Produkte entstandenen Wasserschäden (vgl. zum Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden auch Ziff. 6.8). Generell ist die Gewährleistung und Haftung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH gegenüber dem Kunden beschränkt auf die seitens der Lieferanten gegenüber der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH übernommenen Gewährleistung.
- Die Haftung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH gegenüber dem Kunden ist auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Jede weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden, wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Diese Wegbedingung der Haftung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH im Zusammenhang mit Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen.
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre Produkte bzw. die entsprechende Installation konform sind, mit Anforderungen, welche sich aus der Energiegesetzgebung des Bundes und der Kantone ergeben. Entsprechende Abklärungen sowie Zusatzinstallationen etc. sind vom Kunden auf eigene Kosten vorzunehmen.
- Die Manipulation von Dritten an Produkten, welche von der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH erworben wurden, wie auch die mangelnde Wartung und/oder Reinigung führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Jeglicher Frostschutz ist Sache des Kunden. Für Frostschäden irgendwelcher Art übernimmt die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH keine Haftung.
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH übernimmt keine Gewähr für Wassereintritte in Poolsysteme wie im Bodenbereich eines Whirlpools, Swim Spas oder Laufbandpools sowie im Technikschacht eines Schwimmbades. Mit der Übergabe des Produktes an den Kunden übernimmt dieser die Haftung für Wasserschäden jeglicher Art und ist selber dafür bemüht Wassereintritte irgendwelcher Art zu verhindern (z.B. für die Installation einer Tauchpumpe im Technikschacht, etc.).
- Auf Kundenwunsch führt die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH Anschlussarbeiten wie z.B. an Wärmepumpe, Skimmer, Rückspülung aus, übernimmt aber keine Garantieansprüche für Folgeschäden wie Wassereintritte, Wasserlecks an Leitungen, undichte Stellen an Leitungen.
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH übernimmt keine Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche des Hinterfüllungsprozesses und lehnt somit allfällige Verformungen am Becken ab.
- Wartungsarbeiten / Servicevertrag
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH bietet ihren Kunden auch die periodische Wartung der gekauften Produkte bzw. gebauter Schwimmbäder an. Ein Servicevertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Servicevertrages durch beide Parteien zustande. Der Umfang der vereinbarten Leistungen richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Servicepaket. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden nur mit Zustimmung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH und gegen zusätzliche Kosten- und Aufwandverrechnung erbracht.
- Insbesondere die nachfolgenden Aufwendungen sind im jeweiligen Servicepaket nicht inbegriffen und werden dem Kunden stets zusätzlich zur vereinbarten Service-Gebühr in Rechnung gestellt:
- Verbrauchsmaterial und Ersatzteile,
- Aufwendungen zur Behebung von Schäden wegen unsachgemässer Behandlung des Produkts,
- Aufwendungen zur Behebung von fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden,
- Aufwendungen zur Behebung von Schäden aufgrund eines Blitzschlags oder einer Stromunterbrechung,
- Aufwendungen zur Behebung von Frostschäden,
- Aufwendungen zur Behebung von Wasserschäden an elektronischen Komponenten,
- Aufwendungen zur Behebung von Schäden zufolge Nichtausführung von notwendigen Reparaturen oder Unterhaltsarbeiten.
- Die Festlegung des Wartungszeitpunktes erfolgt in gegenseitiger Absprache zwischen dem Kunden und der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH. Grundsätzlich erfolgt die Wartung zwischen April und Oktober, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird und die Wartung nicht zugleich mit einer anfallenden Reparatur in einem anderen Zeitpunkt erfolgt.
- Die Jahres-Service-Gebühr wird dem Kunden jeweils im Januar in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten für Verbrauchsmaterial und Ersatzteile sowie sonstige Aufwendungen, welche nicht im Servicepaket inbegriffen sind (vgl. insb. Ziff. 7.2), werden separat nach Aufwand ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zur vereinbarten Jahres-Service-Gebühr zu bezahlen.
- Die Rechnung ist innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird der Kunde mit einer schriftlichen Mahnung in Verzug gesetzt. Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH behält sich das Recht vor für diese und jede weitere Mahnung eine Mahngebühr von jeweils CHF 40.00 zu verlangen.
- Hält der Kunde den Zahlungstermin gemäss Ziff. 7.5 nicht ein, so hat er ab der ersten Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. zu entrichten.
- Die Serviceverpflichtung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH ruht, solange die Jahresgebühr nicht fristgerecht nach Ziff. 7.5 bezahlt ist. Die Jahresgebühr bleibt trotzdem geschuldet.
- Die vereinbarte Jahres-Service-Gebühr versteht sich in Schweizer Franken (CHF) und wird gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise der Teuerung angepasst. Stichtag für die Berechnung der Teuerung ist das Datum des Vertragsschlusses.
- Der Servicevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist jährlich, jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende Dezember beidseitig schriftlich kündbar.
- Betreffend die Haftung der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH gegenüber dem Kunden gilt auch für sämtliche Serviceverträge die vorstehende Ziff. 6.8.
- Reparaturarbeiten
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH bietet ihren Kunden auch Reparaturarbeiten an. Dies an Eigen- wie aber auch an Fremdprodukten. Die Arbeiten werden stets nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
- Bei älteren Installationen, Whirlpools, Swim Spas, Schwimmbäder, etc. kann die Infrastruktur bereits veraltet und Leitungen, Teile etc. brüchig sein. Mögliche Folgeschaden nach einer Reparatur sind daher möglich und unterliegen keiner Garantiepflicht der Whirlpoolcenter Zürichsee Gmbh. Daher lehnt die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH sämtliche Haftungen ab.
- Auf Reparaturarbeiten gewährt die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH ein (01) Jahr Garantie.
- Sicherheitsaspekte
- Achtung: Die Produkte der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH enthalten im Betriebszustand grosse Mengen an Wasser. Dadurch besteht die Gefahr des Ertrinkens!
- Die Produkte der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH dürfen nur von gesunden Personen benutzt werden. Sodann dürfen die Produkte der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH nicht von Nichtschwimmern benutzt werden (Kinder generell nur in Begleitung von Erwachsenen). Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH übernimmt keine Haftung bei Ertrinken oder sonstigen Personen- und oder Sachschäden im Zusammenhang mit Wassereinwirkung.
- Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden (insbes. Personenschäden), welche durch Einklemmen in Rolldecks, bei Begehen von Rolldecks oder generell bei unsachgemässer Handhabung oder Bedienung entstehen. Abdeckungen irgendwelcher Art dürfen nicht betreten werden.
- Sämtliche Reinigungsmittel sowie sonstige Chemikalien müssen sicher und für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden.
- Bei unsachgemässer Manipulation an den Produkten der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH besteht die Gefahr eines Stromschlages.
- Datensicherheit und Datenschutz
- Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Pflege von Kundenbeziehungen (inkl. Marketingmassnahmen).
- Die Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt ausschliesslich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner wie z. B. das mit der Lieferung beauftragte Logistikunternehmen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das für die Vertragsabwicklung erforderliche Minimum. Eine weitergehende Weitergabe von Kundendaten an Drittpersonen erfolgt nicht.
- Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.
- Eigentumsvorbehalt
- Von der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH gelieferte Waren bleiben im Eigentum der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH bis der Kunde sämtliche Forderungen der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH vollumfänglich beglichen hat.
- Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH. Die Whirlpoolcenter Zürichsee GmbH ist jedoch berechtigt, jedes für den Kunden zuständige ordentliche Gericht anzurufen.
- Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das (nicht zwingende) Kollisionsrecht sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 sind ausgeschlossen.
AGB’s gelesen und zur Kenntnis genommen:
Kunde, Unterschrift ______________________________________________
Ort, Datum ______________________________________________
